“Der Mann ist bekannt als Überzeugungstäter in Sachen Sterbehilfe”, resümiert Brysch von der Deutschen Hospiz Stiftung laut einer Mitteilung im Forum bei Werner Schell (http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?p=43098 ) über den Ausgang des Prozesses vor dem LG Fulda und da darf denn schon einmal angemerkt werden, dass neben RA Putz es auch Andere gibt, die sich nachhaltig im Diskurs über die Sterbehilfe für diese engagieren.
Es ist der Sache wohl kaum dienlich, wenn hier Personen als “Überzeugungstäter” stigmatisiert werden, während demgegenüber ansonsten die Deutsche Hospiz Stiftung beredt schweigt, wenn es darum geht, namhafte Ethiker und Hobbyphilosophen mit ihren Wort - und Schriftenmeldungen zu disziplinieren. Darf daran erinnert werden, dass manche renommierte Persönlichkeiten in aller Öffentlichkeit die nicht nachvollziehbare Auffassung vertreten, dass die “Patientenverfügung” den Hospizgedanken “zerstöre” und im Übrigen diejenigen, die da meinen, eine Patientenverfügung verfassen wollen, “egozentrische Individualisten” seien. Es käme in diesem Zusammenhang stehend wohl auch keiner auf die Idee, der Deutschen Hospiz Stiftung eines ihrer Kerngeschäfte, nämlich die Beratung im Hinblick auf Patientenverfügungen, zu untersagen, weil dies gleichsam den Willen unserer Oberethiker entsprechen würde.
Überdies ist laut Medienberichten angekündigt, eine Revision gegen das Strafurteil einlegen zu wollen. Insofern hat der Prozess zunächst nur ein “vorläufiges Ende” gefunden und wir dürfen gespannt sein, ob die nächste Instanz nicht eine andere rechtliche Bewertung vornimmt. Der vermeintlich “unverantwortliche Rat” des Angeklagten ist so unverantwortlich gar nicht, spiegelt er doch in gewisser Weise in nachvollziehbarer Weise zugleich auch eine gewachsene Rechtsauffassung wider, die nicht unsympathisch erscheint. Dass hierüber gestritten werden kann, mag durchaus sein, so dass wir alle im Kern “Überzeugungstäter” sind, zumal einige aus dogmatischen Erwägungen heraus auch die aktive Sterbehilfe in Form der ärztlichen Assistenz beim Suizid nicht nur für zulässig, sondern vor allem auch für verfassungsrechtlich geboten erachten.
Sind wir deshalb alle als “Dr. Tod” zu diskreditieren?
Wer frei von “Sünde”, der werfet den ersten Stein…