„Ein Plädoyer für den kompromisslosen politischen Einsatz für das ungeborene Leben hielt der US-Bischof Robert Finn bei einer Tagung in seiner Diözese Kansas City“ >>> weiter Quelle: kath.net v. 29.04.09 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=22757 <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
„Politiker, die sich “persönlich” gegen die Abtreibung aussprechen, während sie politisch das Recht auf Abtreibung verfechten, „stellen sich vollständig außerhalb des moralischen Rahmens, des moralischen Anspruchs von Evangelium Vitae oder andere Weisungen der Kirche zu dieser Frage“. Wer einen solchen Politiker unterstütze, nehme an dessen Angriff auf das Leben teil“, so US-Bischof Robert Finn in seinem Plädoyer und naturgemäß fällt es schwer, hier passende Worte für einen angemessenen Kommentar zu finden.
In der Tat befinden wir uns wohl in einem fortwährenden „Kulturkampf“ nicht nur um die Würde des Menschen, sondern zugleich auch weiteren fundamentale Werte in unserem säkularen Verfassungsstaat, die insbesondere in den sog. Staatsfundamentalnormen verbürgt sind. Der moralische Anspruch des Evangelium Vitae ist weder verbindlich noch liegt diesem ein gesellschaftlicher Konsens zugrunde und da muss es nachdenklich stimmen, wenn gerade in dem Evangelium vitae ein höchst seltsames Verständnis von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie offenbart wird. Das Evangelium vitae birgt mehr „Zündstoff“ in sich, als zu vermuten ansteht. Dies gilt ohne Frage für das Demokratieverständnis in der engen Verknüpfung zum „ethischen Relativismus“, so dass im Zweifel der „Wert einer Demokratie“ letztlich daran zu messen sei, ob diese das „objektive Sittengesetz“ als ein „dem Menschen ins Herz geschriebenes Naturgesetz“ nicht nur akzeptiere, sondern gleichsam auch fortwährend einfordert und im Übrigen nicht dem mainstream – gleichsam also vorläufige und wechselnde Meinungsmehrheiten – unterliege. „Wenn infolge einer tragischen kollektiven Trübung des Gewissens der Skeptizismus schließlich sogar die Grundsätze des Sittengesetzes in Zweifel zöge, würde selbst die demokratische Ordnung in ihren Fundamenten erschüttert, da sie zu einem bloßen Mechanismus empirischer Regelung der verschiedenen und gegensätzlichen Interessen verkäme“ (Evangelium vitae, Ziff. 70) Insofern kann für die aktuelle Debatte um die ärztliche Assistenz beim Suizid zunächst festgestellt werden, dass jedenfalls auch der demokratisch legitimierte Gesetzgeber sich keinesfalls zu einer Regelung hinreißen lassen darf, die eben diesem „Sittengesetz“ zuwider läuft: »Die Befehlsgewalt wird von der sittlichen Ordnung erfordert und geht von Gott aus. Falls daher Staatslenker entgegen dieser Ordnung und insofern entgegen dem Willen Gottes Gesetze erlassen oder etwas gebieten, dann können weder die erlassenen Gesetze noch die gewährten Vollmachten das Gewissen der Bürger verpflichten… Vielmehr bricht dann die Autorität selbst völlig zusammen, und es folgt scheußliches Unrecht«. Das ist die klare Lehre des hl. Thomas von Aquin, der unter anderem schreibt: »Das menschliche Gesetz hat nur insoweit den Charakter eines Gesetzes, insoweit es der rechten Vernunft gemäß ist; und insofern ist es offensichtlich, daß es vom ewigen Gesetz her abgeleitet wird. Wenn es aber von der Vernunft abweicht, wird es ungerechtes Gesetz genannt und hat nicht den Charakter eines Gesetzes, sondern vielmehr den einer Gewalttätigkeit«.
Und weiter: »Jedes von Menschen erlassene Gesetz hat insoweit den Charakter eines Gesetzes, insoweit es vom Naturgesetz abgeleitet wird. Wenn es aber in irgend etwas von dem Naturgesetz abweicht, dann wird es nicht mehr Gesetz, sondern die Zersetzung des Gesetzes sein«. (so zitiert im Evangelium vitae, Ziff.72).Hieraus wird dann der Schluss gezogen: „Die Gesetze, die Abtreibung und Euthanasie zulassen und begünstigen, stellen sich also nicht nur radikal gegen das Gut des einzelnen, sondern auch gegen das Gemeinwohl und sind daher ganz und gar ohne glaubwürdige Rechtsgültigkeit.“ (Evangelium vitae, Ziff.72).
Dazu weiter im Evangelium vitae: “Die Gesetze, die Abtreibung und Euthanasie zulassen und begünstigen, stellen sich also nicht nur radikal gegen das Gut des einzelnen, sondern auch gegen das Gemeinwohl und sind daher ganz und gar ohne glaubwürdige Rechtsgültigkeit. Tatsächlich ist es die Nicht-Anerkennung des Rechtes auf Leben, die sich, gerade weil sie zur Tötung des Menschen führt — in dessen Dienst zu stehen die Gesellschaft ja den Grund ihres Bestehens hat —, am frontalsten und irreparabel der Möglichkeit einer Verwirklichung des Gemeinwohls entgegenstellt. Daraus folgt, daß ein staatliches Gesetz, wenn es Abtreibung und Euthanasie billigt, eben darum kein wahres, sittlich verpflichtendes staatliches Gesetz mehr ist ((Evangelium vitae, Ziff.72)Abtreibung und Euthanasie sind also Verbrechen, die für rechtmäßig zu erklären sich kein menschliches Gesetz anmaßen kann. Gesetze dieser Art rufen nicht nur keine Verpflichtung für das Gewissen hervor, sondern erheben vielmehr die schwere und klare Verpflichtung, sich ihnen mit Hilfe des Einspruchs aus Gewissensgründen zu widersetzen (Evangelium vitae, Ziff.73).
Es ist daher niemals erlaubt, sich einem in sich ungerechten Gesetz, wie jenem, das Abtreibung und Euthanasie zuläßt, anzupassen, »weder durch Beteiligung an einer Meinungskampagne für ein solches Gesetz noch dadurch, daß man bei der Abstimmung dafür stimmt«.
Was also bleibt?
„Angesichts von Gesetzgebungen zur Freigabe der Abtreibung und da und dort erfolgreichen Versuchen, die Euthanasie zu legalisieren, sind in der ganzen Welt Bewegungen und Initiativen zur sozialen Sensibilisierung für das Leben entstanden. Wenn solche Bewegungen in Übereinstimmung mit ihrer glaubwürdigen Inspiration mit entschiedener Standhaftigkeit, aber ohne Anwendung von Gewalt handeln, fördern sie damit eine breitere Bewußtmachung des Wertes des Lebens. Außerdem regen sie einen entschiedeneren Einsatz zu seiner Verteidigung an und setzen ihn in die Praxis um“ (Evangelium vitae, Ziff. 27).
So gesehen befinden wir uns im „Glaubenskrieg“, der durch Gewaltverzicht gekennzeichnet ist und nicht durch das Schwert, sondern durch Worte im Diskurs „entschieden“ wird.