Wenn bei Politikern die Wahrnehmung beeinträchtigt ist…

kann es zu völlig irrationalen Anträgen kommen, über die der Bundestag beschließen möge und damit etwaige Feststellungen zu treffen hat. 

Der Antrag von dem Abgeordneten Hüppe u.a. ist nunmehr in seiner Vorabversion unter >>> http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/132/1613262.pdf <<< einsehbar und darf als zeitgeschichtliches Dokument gewertet werden, in dem wider besseren Wissens der Bundestag sich dazu bekennen soll, dass die „mehrjährige Debatte im öffentlichen, wissenschaftlichen und parlamentarischen Raum … gezeigt (hat), dass eine über die gegenwärtige Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung der Patientenverfügung weder notwendig noch überzeugend möglich ist.“ 

Mit Verlaub – mit einer solchen Begründung versuchen die Abgeordneten eine intensiv geführte Debatte ad absurdum zu führen, denn gerade eines ist trotz unterschiedlicher Wertungen klar geworden: eine gesetzliche Regelung ist notwendig! 

Was also ist gefordert? 

Sofern der Bundestag zur Abstimmung schreitet, sollte dieser unsägliche Vorschlag mit einer Stimmenthaltung von all denjenigen Abgeordneten quittiert werden, die diese Initiative nicht unterstützen. Hiermit hätte dann zumindest der Bundestag dokumentiert, dass er nicht gewillt ist, etwas zu beschließen und festzustellen, was definitiv falsch ist! 

Dieser Entwurf ist eine Insolvenzerklärung allen ersten Ranges und bleibt mir persönlich als ein Akt höchster Inkompetenz im Gedächtnis, wobei ich mich eigentlich ein stückweit mehr von der unglaublichen Ignoranz beeindruckt fühle, eine seit Jahren geführte Debatte nebst eingerichteten Enquete-Kommissionen schlicht mit einem „Federstrich“ beiseite zu wischen. Nun mag hierin auch eine besondere intellektuelle Höchstleistung erblickt werden, da es immerhin galt, ein hochkomplexes Problem auf wenige Zeilen zu reduzieren – sei es drum, es bleibt nur zu hoffen, dass der Bundestag sich dem nicht anschließt. 

Ein sichtlich „verärgerter“ Lutz Barth.

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