Käßmann sieht Grenzbereiche bei Sterbehilfe und erntet postwendend Kritik von der Deutschen Hospiz Stiftung

Die neue Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD), Margot Käßmann, lehnt aktive Sterbehilfe weiterhin ab, hat aber Verständnis für Grenzbereiche und gerät so aufgrund vermeintlich „zweideutiger Äußerungen“ in die Kritik, u.a. von der Deutschen Hospiz Stiftung (Quelle: krankenkassen.de v. 01.11.09 >>> http://www.krankenkassen.de/dpa/161768.html <<<). 

Ob die Kritik von Eugen Brysch überzogen erscheint, soll hier nicht beurteilt werden, wohl aber seine „Mahnung“, dass der Suizid niemals zum „gesellschaftlichen Angebot“ werden dürfe. 

Selbstverständlich ist zu fordern, dass die Möglichkeit der ärztlichen Assistenz beim Suizid als Option den Schwersterkrankten eröffnet wird, sofern diese sich dazu entscheiden, dem palliativmedizinischen Angebot zu entsagen! Die Deutsche Hospiz Stiftung mag sich in der Rolle einer Patentenschutzorganisation wähnen – aber mit Blick auf ihren zunehmend praktizierten ethischen Paternalismus in einer ganz zentralen Wertedebatte erscheint es dringend erforderlich, dass sich auch die Deutsche Hospiz Stiftung auf den Kern des Selbstbestimmungsrechts und Art. 4 GG als individuelle Grundrechte besinnt, zumal es in der Tat Situationen gibt, in der auch die bestmögliche palliativmedizinische Behandlung das ungeheure Leiden der Schwersterkrankten nicht entscheidend zu mildern vermag. Selbst unter der Annahme, dass es sich hierbei nur um „wenige Fälle handeln“ sollte, ist es ein Gebot der Humanität in konsequenter Befolgung des Selbstbestimmungsrechts, in Grenzen die ärztliche Assistenz beim Suizid zu gestatten. Nicht das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten führt zur Fremdbestimmung über die Ärzteschaft, sondern vielmehr ein enthemmter ethischer Paternalismus, der zugleich auch unmittelbar Einfluss auf verfassungsrechtlich verbürgte Grundrechte nimmt. Insofern ist auch nachhaltig Kritik an der Deutschen Hospiz Stiftung zu üben, die sich mehr und mehr den Grundsatzpositionen des diesseits gerügten „Ethikkartells“ – zuvörderst bestehend aus der BÄK und einer großen verfassten Amtskirche – annähert und sich so vom verbürgten Selbstbestimmungsrecht langsam verabschiedet, auch wenn in der Öffentlichkeit stets behauptet wird, eben dieses wahren zu wollen. 

Die Wahrnehmung einer „Freiheit“ ist nicht abhängig von den Botschaften weder namhafter Ärztefunktionäre, geistiger Würdenträger noch eben von der Deutschen Hospiz Stiftung und insofern sollte dieser „moralisch-ethische Widerstand“ aufgegeben werden, der nur dazu führt, dass das selbstbestimmte Sterben hierzulande verunmöglicht und damit ein Beitrag zum weiteren Ausbau des Sterbetourismus geleistet wird. Nun bleibt es freilich der Deutschen Hospiz Stiftung unbenommen, sich mit aller Entschiedenheit gegen den organisierten assistierten Suizid zu wenden, wie es ihn in der Schweiz gibt. Allerdings gibt es nicht wenige hierzulande, die eine ähnliche Regelung begrüßen würden und dies aus guten Gründen und da bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber seinen grundrechtlichen Schutzauftrag nicht verkennt und sich den Vorschlägen des 66. Deutschen Juristentages erinnert, so dass liberale Bestimmungen gerade mit Blick auf die ärztliche Assistenz beim Suizid auf den Weg gebracht werden können. 

Der zu erwartende Widerstand und die Kritik so mancher „Ethikfürsten“ in unserem Lande wird auszuhalten sein, geht es doch einzig darum, dem verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrecht den Rang einzuräumen, der ihm verfassungsrechtlich zukommt. Hiergegen nehmen sich die (fragwürdigen) Botschaften der Paternalisten eher bescheiden aus und insofern ist es eine der vornehmsten Aufgaben des Gesetzgebers, hier für klare Regelungen Sorge zu tragen. 

Dass zu diesen Themenkomplex unterschiedliche Meinungen vertreten werden können, erscheint mir nicht das Problem zu sein, wohl aber die unsägliche Tendenz, dass nunmehr auch das Sterben von Patenschutzorganisationen instrumentalisiert wird und so unmittelbar Grundrechte beeinträchtigt werden. Der Staat ist aufgerufen, die scheinbar „freien Rechtsräume“ der Ethiker und Paternalisten durch verfassungskonforme Regelungen zu schließen, damit der autonome Patient im ärztlichen Zwiegespräch sich auch für einen humanen letzten Akt entscheiden kann, ohne sich der Gefahr aussetzen zu müssen, hierfür als egozentrischer Individualist diskreditiert zu werden. Wir können u.a. von der Schweiz lernen und da halte ich es persönlich für höchst despektierlich, wenn einige hierzulande meinen, die Schweiz für ihre liberale Grund- und Werthaltung kritisieren zu müssen. 

Lutz Barth

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